Ihr KFZ wurde gestohlen?
Dies ist im Rahmen Ihrer Teilkaskoversicherung und Ihrer Vollkaskoversicherung gedeckt!
Bei reiner Haftpflichtversicherung wird Ihnen der Schaden leider nicht ersetzt.
Was haben Sie zu tun?
- Erstatten Sie in der nächsten Polizeiinspektion Anzeige!
Lassen Sie uns die oben angeführten Unterlagen an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zukommen.
Wir setzen uns mit Ihnen umgehend in Verbindung!