Sie haben Ihr KFZ beschädigt vorgefunden?
Dies ist im Rahmen Ihrer Teilkaskoversicherung inkl. Park- und Vandalismusschäden und Ihrer Vollkaskoversicherung gedeckt!
Bei reiner Haftpflichtversicherung wird Ihnen der Schaden an Ihrem Fahrzeug leider nicht ersetzt!
Was haben Sie zu tun?
- Erstatten Sie in der nächsten Polizeiinspektion eine Anzeige!
Lassen Sie uns am nächsten Werktag ein bis zwei aussagekräftige Fotos und die behördliche Anzeigebestätigung an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!zukommen.
Wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung!