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Sie haben Ihr KFZ beschädigt vorgefunden?

Dies ist im Rahmen Ihrer Teilkaskoversicherung inkl. Park- und Vandalismusschäden und Ihrer Vollkaskoversicherung gedeckt!
Bei reiner Haftpflichtversicherung wird Ihnen der Schaden an Ihrem Fahrzeug leider nicht ersetzt! 

Was haben Sie zu tun?

  • Erstatten Sie in der nächsten Polizeiinspektion eine Anzeige!

Lassen Sie uns am nächsten Werktag ein bis zwei aussagekräftige Fotos und die behördliche Anzeigebestätigung an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!zukommen.

Wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung!

Partnerbüro DEUS-ZORN-FORTMÜLLER - Mitterstraße 2 8055 Graz

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Stadtbüro Keplerstraße 70

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