Sie haben einen Glasbruchschaden in Ihrer Wohnung / in Ihrem Haus erlitten?
Dies ist im Rahmen Ihrer Haushaltsversicherung gedeckt!
Was haben Sie zu tun?
- Fertigen Sie aussagekräftige Fotos an!
- Notieren Sie das exakte Schadendatum inkl. Hergang!
Lassen Sie uns die oben angeführten Informationen / Unterlagen am nächsten Werktag an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!zukommen.
Wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung!