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Sie haben einer fremden Person einen Personenschaden (z.B.: Fahrradunfall) zugefügt?
Dies ist im Rahmen Ihrer Privathaftpflichtversicherung, welche in Ihrer Haushaltsversicherung inkludiert ist gedeckt!  

Was haben Sie zu tun?

  • Nehme Sie die Daten der geschädigten Person auf!
  • Notieren Sie Datum inkl. Uhrzeit und den Schadenhergang

Kontaktieren Sie uns am nächsten Werktag. Wir leiten alle relevanten Schritte in die Wege.

Hauptsitz Mitterstrasse 2/1 & DG

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Stadtbüro Keplerstrasse 70

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